Saanen Grundbuchblatt Nr. O.________) anwesend war. Darin ist Folgendes festgehalten: "Die Zufahrtsstrasse bis zur Parzellengrenze V.________ (letzter Stein - Bissenquerung) muss nach Fertigstellung des Umbaus mit Belag überzogen werden. Die Bauherrschaft erklärt sich dazu bereit. Die erforderlichen Belagsarbeiten und Entwässerungsmassnahmen wird die Bauherrschaft in Absprache mit dem Einsprecher nach Fertigstellung der Bauarbeiten vornehmen". Das Protokoll wurde von sämtlichen Teilnehmern unterschrieben.