7. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands a) Neben dem Bauabschlag verfügte die Gemeinde mit dem angefochtenen Entscheid die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis spätestens am 30. Juni 2019. Dabei verlangt sie neben dem vollständigen Ausbau der widerrechtlichen Teerung und der Kofferung die Reduktion des Bewirtschaftungswegs auf seine ursprüngliche Breite respektive die Wiederherstellung des ursprünglich bewilligten Zustands.