Der Vertreter des Beschwerdeführers 2 führt anlässlich des Augenscheins vom 18. Juni 2019 aus, dass die Strasse einerseits für den Skibetrieb benötigt werde, um die zwei Skilifte, das Förderband und das Karussell zu transportieren, welche jeweils vor Beginn der Wintersaison aufgestellt würden. Andererseits werde der Grundstock an Nahrungsmitteln für den Gastronomiebetrieb vor Beginn der Wintersaison über diese Strasse angeliefert. Weiter müsse der Fettabscheider des Betriebs entleert und gereinigt werden – dies geschehe mittels eines Lastwagens zwei Mal pro Jahr. Schliesslich heize man mit Gas, die Gasanlieferung erfolge einmal pro Jahr ebenfalls mit einem Lastwagen.