a) Mit Gesamtentscheid vom 28. Januar 2016 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer 2 die Baubewilligung für den teilweisen Umbau und die Erweiterung der umstrittenen Scheune für die Nutzung im Zusammenhang mit der Skischule und einem Gastronomiebetrieb (Einstellraum, Toilettenanlagen, Skischulraum, Galerie) gestützt auf die vom AGR mit Verfügung vom 18. September 2015 erteilte Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.26