Insgesamt lassen sich die vorgenommene Sanierung und Asphaltierung für den Zugang zur Remise aus objektiver Sicht nicht landwirtschaftlich begründen. Die Notwendigkeit dieses Bauvorhabens für die in Frage stehende landwirtschaftliche Nutzung ist – der nachvollziehbaren Einschätzung des LANAT folgend – zu verneinen. Auch unter Berücksichtigung der feuchten Verhältnisse und des ablaufenden Wassers ist ein Kiesweg für diese Nutzung als ausreichend zu bezeichnen. Damit steht auch fest, dass selbst eine Spurlösung mit begrüntem Mittelstreifen für das Befahren der umstrittenen Strasse mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht nötig ist und sich nicht landwirtschaftlich begründen lässt.