Der Umstand alleine, dass der Unterhalt des Kiesweges dadurch aufwändiger wird, kann keine landwirtschaftliche Notwendigkeit der Asphaltierung begründen. Dazu kommt, dass den geschilderten Problemen aufgrund des über die Strasse ablaufenden Wassers auch bei Naturstrassen anders begegnet werden kann, etwa durch seitliche Ableitung mittels des Wassers über Querabschläge.