Abschnitte von den verwendeten landwirtschaftlichen Fahrzeugen bewältigt werden können und entsprechend eine Asphaltierung der deutlich flacheren Zufahrt bis zu dieser Stelle aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nötig ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Baugrund im Bereich der Zufahrtstrasse gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführer aufgrund des Kunstschnees der darüber führenden Piste, des moorigen Bodens und des starken Wasserabflusses durch Hangwasser stark durchfeuchtet ist. Der feuchtere Boden und das dem Weg entlang ablaufende Wasser mögen zwar zu stärkeren Auswaschungen und beim Befahren mit den Fahrzeugen zu stärkeren Abtragungen führen.