Die Zufahrtsstrasse ist sodann weder besonders steil noch kurvig, so dass diese mit den geländegängigen Landwirtschaftsfahrzeugen, welche gemäss Aussagen des Beschwerdeführers 1 alle mit Doppelrädern ausgestattet sind25, auch mit einer Kiesunterlage problemlos befahren werden kann. Im Bereich des Gebäudes müssen die Landwirtschaftsfahrzeuge sodann nicht den steilen Anstieg zum Restaurant südwestlich des Gebäudes bewältigen. Die steilste Stelle des Weges zur Remise befindet sich auf der Nordostseite des Gebäudes. Dieser Anstieg zum Eingang der Remise in einer Kurvenlage ist jedoch nicht asphaltiert, was deutlich macht, dass selbst solche etwas steileren