Die landwirtschaftliche Nutzung des umstrittenen Weges beschränkt sich auf die im Zusammenhang mit dem Einstellraum für die landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge stehenden Fahrten. Im Winter bleibt die Strasse unbenutzt, in den übrigen Jahreszeiten werden – was die Fahrzeuge anbelangt – ein Traktor, ein Transporter und ein Schnellmäher untergestellt sowie (vor dem Haus) zwei Anhänger stationiert. Diese 22 Augenscheinprotokoll vom 18. Juni 2019, S. 6 unten und S. 7 oben, Voten Vertreterin LANAT. RA Nr. 110/2019/36 Seite 16 von 33