Gemäss der Vertreterin des LANAT lasse sich vorliegend klar festhalten, dass sich die vorgenommene Asphaltierung für den Zugang der Remise nicht landwirtschaftlich begründen lässt. Mit dem hier vorherrschenden Gefälle sei auch eine Spurlösung mit Beton- oder Asphaltspuren grundsätzlich nicht vertretbar. Der Kiesweg reiche für diese landwirtschaftliche Nutzung aus. Den zusätzlichen Faktor der von den Beschwerdeführern vorgebrachten, grossen Feuchtigkeit könne sie aber nicht beurteilen. Dies habe nichts mit der von ihnen vorzunehmenden Prüfung der landwirtschaftlichen Notwendigkeit zu tun.22