Gelände ebenfalls ein begrünter Weg ausreichend, bei steiler Zufahrt könne höchstens ein Kiesweg mit begrüntem Mittelstreifen bewilligt werden. Eine Erschliessungsstrasse zu einem einfachen Stall, welcher eine gewisse Grösse aufweise und Tiere beherberge, rechtfertige allenfalls den Einbau von Betonspuren. Erst bei der Erschliessung eines Betriebszentrums komme eine vollflächige Asphaltierung in Frage. Gemäss der Vertreterin des LANAT lasse sich vorliegend klar festhalten, dass sich die vorgenommene Asphaltierung für den Zugang der Remise nicht landwirtschaftlich begründen lässt.