Anlässlich des Augenscheins vom 18. Juni 2019 präzisierte die Vertreterin des LANAT diese Ausführungen wie folgt: Es lasse sich grundsätzlich festhalten, dass die Anforderungen an eine Zufahrtsstrasse je nach Art und Nutzung des dadurch erschlossenen Gebäudes variiere. Dabei liessen sich verschiedene Stufen unterscheiden. So sei für den Zugang zu einem Alpstall in der Regel ein begrünter Weg ausreichend. Gehe es – wie vorliegend – um die Erschliessung einer Remise, so sei bei flachem 19 Augenscheinprotokoll vom 18. Juni 2019, S. 6 oben, Votum Beschwerdeführer 1. 20 Augenscheinprotokoll vom 18. Juni 2019, S. 7 unten, Votum Beschwerdeführer 1.