Jedes Fahrzeug sei zudem mit Doppelrädern ausgestattet, was die Fahrt auf steilem Gelände sicherer mache.17 Auf die Frage, wieso für diese landwirtschaftlichen Fahrten eine asphaltierte Strasse nötig sei, führte der Beschwerdeführer 1 anlässlich des Augenscheins aus, eine solche sei dem ehemaligen Grundeigentümer der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. O.________ versprochen worden. Eine asphaltierte Strasse bringe den Vorteil mit sich, dass nach der Wäsche die Maschinen sauber blieben und kein Dreck auf den umliegenden Strassen verteilt werde. Zudem werde im Herbst bei Beginn der Beschneiung der Schnee nicht verdreckt.