Die umstrittene Zufahrtsstrasse wird vom Beschwerdeführer 1 und seinem Sohn im Winter aufgrund der überquerenden Piste nicht genutzt. Während der restlichen Jahreszeiten würden die landwirtschaftlichen Fahrzeuge gemäss Beschwerdeführer 1 nahezu täglich gebraucht und der Weg damit regelmässig befahren. Der Traktor mit einem Anhänger sei in etwa 3 m breit und wiege rund 4 Tonnen. Jedes Fahrzeug sei zudem mit Doppelrädern ausgestattet, was die Fahrt auf steilem Gelände sicherer mache.17