d) Das Rechtsamt hat im Beschwerdeverfahren das LANAT beigezogen sowie einen Augenschein durchgeführt. Aufgrund der Angaben des LANAT im Fachbericht vom 29. Mai 2019 und aufgrund der Erkenntnisse am Augenschein vom 18. Juni 2019 lässt sich zum Betrieb des Beschwerdeführers 1 und seines Sohns sowie zu landwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudes an der K.________ und der umstrittenen Zufahrtsstrasse Folgendes festhalten: