Der Flurweg befinde sich in einem bedenklichen Zustand und habe zu erheblichen Beeinträchtigungen und Verunreinigungen der Nachbarparzellen geführt. Die teilweise Verbreiterung erfolge als Anpassung an den Fuhrpark des Beschwerdeführers 1 und es handle sich daher nicht um eine Frage der Bequemlichkeit sondern um eine Frage der Verkehrssicherheit. In der Eingabe vom 29. August 2019 ergänzten die Beschwerdeführer, der Augenschein habe gezeigt, dass die Liegenschaft intensiv landwirtschaftlich genutzt werde. Die Remise werde als Ersatz für die Garage gebraucht, weil am Betriebsstandort zu wenig Platz bestehe, um landwirtschaftliche Fahrzeuge einzulagern.