N. 16 RA Nr. 110/2019/36 Seite 10 von 33 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Berücksichtigung der Vorbringen der Beschwerdeführer ausführlich geprüft wird. Damit haben die Beschwerdeführer ihre Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen können; ihnen ist durch die Verfahrensmängel kein Nachteil entstanden. Die im Baubewilligungsverfahren begangene Gehörsverletzung ist jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.13 4. Eröffnung des Entscheids