10 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 RA Nr. 110/2019/36 Seite 9 von 33 Verhältnismässigkeit, keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes) zu äussern. Die Gemeinde ist daher diesbezüglich ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen und hat den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör verletzt.