9 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). RA Nr. 110/2019/36 Seite 8 von 33 Die Vorinstanz habe sich an keiner Stelle mit den von ihnen gegen die Wiederherstellung vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt. Schliesslich habe der Vertreter des AGR die Situation im Rahmen seiner Ferien unter Ausschluss der Gemeinde und der Parteien besichtigt. Ein solch informeller und geheimer Augenschein verletze die Mitwirkungsrechte der Parteien gemäss Art. 22 VRPG.