_ gemacht. Da es sich um eine sehr lange Hartbelagsstrecke handelt, könnte diese als Ersatz für beide Projekte dienen. Für eine Aufhebung der Wegstrecke bedarf es jedoch der Zustimmung der Gemeinde Saanen." 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2019/36 Seite 5 von 33 Von der danach gewährten Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens machten einzig die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. August 2019 Gebrauch.