Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Augenscheinprotokoll inkl. Fotodokumentation zu äussern. Am 12. Juli 2019 reichte das TBA OIK I unaufgefordert einen Fachbericht ein. Darin kam es zum Schluss, die Baubewilligung könne unter Bedingungen und Auflagen bewilligt werden. Unter Ziffer 3 "Bedingungen" führte es dabei Folgendes aus: "Das Vorhaben ist im Sinne dieser Bedingungen und Auflagen nur bewilligungsfähig, wenn ein gleichwertiger Ersatz realisiert werden kann. Einer Asphaltierung bis zum letzten Stein (Steinblöcke am Wegrand) könnten wir ohne Ersatz zustimmen.