Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei zu verzichten." 6. Subsubeventualiter: Es sei insofern auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten, als der Ausbau der Kofferung und die Reduktion des Bewirtschaftungswegs auf seine ursprüngliche Breite verlangt wird. 7. Den Beschwerdeführern 1 und 2 seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 8. Den Beschwerdeführern 1 und 2 sei eine angemessene Parteientschädigung für das Beschwerdeverfahren gemäss nachzureichender Honorar- und Kostennote durch die Einwohnergemeinde Saanen und/oder durch den Kanton Bern (AGR) auszurichten.