2018.JGK.3892, vom 17. Dezember 2018 sei aufzuheben. 3. Die Angelegenheit sei zur Durchführung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens sowie zum allfälligen Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen zurückzuweisen. 4. Eventualiter: Für das Baugesuch Nr. 2018-130 vom 3. Oktober 2018 betreffend die Sanierung und Asphaltierung Erschliessungsstrasse "J.________" sei die Baubewilligung zu erteilen. 5. Subeventualiter: Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei zu verzichten.