RPG2 (Zonenkonformität) als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Auf eine Publikation des Vorhabens wurde verzichtet. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR erteilte die Gemeinde mit Gesamtentscheid vom 24. Januar 2019 den Bauabschlag. Gleichzeitig verfügte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt: "Auf Saanen GBB Nr. F.________, G.________ und H.________, K.________strasse, ist - die widerrechtliche Teerung vollständig auszubauen - die Kofferung vollständig auszubauen - der Bewirtschaftungsweg auf seine ursprüngliche Breite zu reduzieren respektive den ursprünglich bewilligten Zustand wiederherzustellen.