1. Anfangs Mai 2018 stellte die Gemeinde fest, dass die Zufahrtsstrasse "J.________" auf den Parzellen Saanen Grundbuchblatt Nrn. F.________, G.________ und H.________ (I.________strasse) ohne Baubewilligung asphaltiert wurde. Die Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. F.________ befindet sich im Eigentum des Beschwerdeführers 1, Eigentümerin der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. G.________ ist die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 1 und die Parzelle Grundbuchblatt Nr. H.________ gehört der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten