Im Sachregister im Anhang 1 des Baureglements wird bei der Fassadenhöhe (und beim gewachsenen Boden) auf Art. 97 BauV verwiesen. Auch Art. 97 BauV äussert sich jedoch nicht zum Messpunkt innerhalb der Fassade. Aus dem kommunalen Baureglement lässt sich somit weder direkt noch indirekt ableiten, wo innerhalb einer Fassade die Höhe zu messen ist.