c) Die Gemeinde Jens hat sich zur Frage der Fassadenhöhe nicht ausdrücklich geäussert. Zwar hat sie in ihrem Amtsbericht vom 26. April 2018 die Fassadenhöhe nicht bemängelt und in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2018 zur Projektänderung festgehalten, es seien keine weiteren Mängel festzustellen. Weshalb die Kritik der Beschwerdeführenden an der Fassadenhöhe unbegründet wäre, hat sie jedoch nirgends ausgeführt.