c) Somit ist davon auszugehen, dass die BMBV in Bezug auf das Baureglement der Einwohnergemeinde Jens noch nicht in allen Punkten anwendbar ist. Selbst wenn die geltenden Gemeindevorschriften noch nicht vollständig den Regeln der BMBV angepasst 5 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 6 Mit Beschluss vom 8. Mai 2019 hat der Regierungsrat eine Verlängerung der Frist in Art. 34 Abs. 1 BMBV bis 31. Dezember 2023 und eine entsprechende Änderung des Datums in Art. 34 Abs. 3 BMBV (neu 1. Januar 2024) beschlossen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. RA Nr. 110/2019/35 5