Im Anhang II des Baureglements wird die BMBV in der Zusammenstellung der wichtigsten übergeordneten Erlasse im Bau- und Planungsrecht zwar erwähnt. Im Sachregister im Anhang I des Baureglements wird die BMBV jedoch bei den Hinweisen auf kantonale Erlasse nicht erwähnt, dies im Unterschied zu den Art. 93 bis 98 BauV, die grundsätzlich nicht mehr in Kraft sind und lediglich übergangsmässig bis zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die BMBV noch Gültigkeit haben.