a) Die Beschwerdeführenden stützen sich in ihrer Beschwerde wiederholt auf die Vorschriften der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV4) ab. Die Beschwerdegegnerin bestreitet in ihrer Beschwerdeantwort, dass das Baureglement der Einwohnergemeinde Jens bereits an die BMBV angepasst worden sei. Dies sei bis 31. Dezember 2020 möglich und zulässig. Massgebend sei daher ausschliesslich das kommunale Baureglement. Die BMBV sei – wenn überhaupt – als Auslegungshilfe beizuziehen.