Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. März 2019 die Abweisung der Beschwerde. Gemäss Stellungnahme des Amts für Wald des Kantons Bern (KAWA), Waldabteilung Mittelland, vom 2. April 2019 behält der Amtsbericht vom 12. April 2018 seine Gültigkeit. Das KAWA empfiehlt, die Beschwerde gegen die Unterschreitung des Waldabstands abzuweisen. Mit Eingabe vom 23. Mai 2019 äusserten sich die Beschwerdeführenden zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin und zur Stellungnahme des KAWA. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.