3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Jens verweist in ihrem Schreiben vom 7. März 2019 auf ihren Amtsbericht vom 26. April 2018 und verzichtet auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 8. März 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. März 2019 die Abweisung der Beschwerde.