2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 27. Februar 2019 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 31. Januar 2019 und die Erteilung des Bauabschlags für das Baugesuch.