1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. Dezember 2017 bei der Gemeinde Jens ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Einstellhalle auf Parzelle Jens Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 15. Juni 2018 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Mit Gesamtentscheid vom 31. Januar 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.