Die Beschwerdegegnerschaft plant den Einbau einer separaten Gasheizung mit Abgasleitung in bestehendem Kamin sowie das Erstellen eines separaten Elektro-, Gasund Wasseranschlusses. Aus den Baugesuchsakten ergibt sich, dass einzig der geplante Elektroanschluss über die gemeinsame Parzelle Nr. O.________ führt. Bei den übrigen baulichen Massnahmen bestehen keine Hinweise, die auf den Einbezug anderer Parzellen als der Baurechtsparzelle Nr. M.________ hindeuten.12 9 Beschwerdebeilage 4 10 Vorakten Gemeinde pag. 9 f.