Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Der Beschwerdegegner erhält je ein Exemplar der gestempelten Pläne. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2019/32 12 IV. Eröffnung