Der Beschwerdegegner macht ausserdem darauf aufmerksam, dass mit der vorgesehenen Gestaltung das Dach der Gebäudeerweiterung auf der selben Linie an das bestehende Dach des Betriebsgebäudes ansetzt, auf der dieses links davon aufhört, so dass die Südfassade optisch ansprechend aussieht.17 Dank der geringen Dachneigung könne die Gebäudeerweiterung auch mit dieser Linienführung eine nützliche Grösse aufweisen.18 Unter gestalterischen Gesichtspunkten erscheint es als sinnvoll, dass für die Gebäudeerweiterung eine Gestaltungsweise gewählt wurde, die das