Gemäss dem Plan "Grundriss / Schnitt A – A"15 beträgt die Dachneigung bei der Gebäudeerweiterung 15°. Damit ist die Dachneigung bei der Gebäudeerweiterung geringer als beim bestehenden Betriebsgebäude, d.h. es resultiert ein Bruch in der Dachneigung.16 Ob diesfalls die vorgeschriebene Neigung unterhalb des Bruchs unterschritten werden darf, wird im Gemeindebaureglement nicht explizit geregelt. Angesichts der Formulierung der Dachneigungsvorschriften, wonach die Dachneigung der Hauptdachflächen "in der Regel" 25° nicht unterschreiten und 45° nicht überschreiten darf und allseitig gleich sein "soll", 15 Plan im Mst. 1:100 vom 16. Mai 2019, von der BVE gestempelt am 21. Mai 2019