Im Zuge der Projektänderung wurden die Stützen der Überdachung verbreitert, so dass das Dach nur noch um 0,50 m über diese hinausragt. Die mit den Stützen begrenzte Fläche stimmt also nun mit der für den Holzstapel anzunehmenden Grundfläche überein. Diese Fläche ist für die Bestimmung des Grenzabstands massgebend.13