c) Mit der Projektänderung vom 20. Mai 2019 wurde der Lagerplatz etwas verschoben und so redimensioniert, dass eine Grundfläche von 40 m2 resultiert und der Abstand zur Parzellengrenze 2 m beträgt, wenn allseitig ein Dachvorsprung von 0,50 m angenommen wird.12 Damit wird den Bedenken des Rechtsamtes Rechnung getragen. Aufgrund der plausiblen Ausführungen des Beschwerdegegners ist davon auszugehen, dass unter der Überdachung Holz so gestapelt wird, dass allseitig ein Dachvorsprung von 0,50 m besteht. Im Zuge der Projektänderung wurden die Stützen der Überdachung verbreitert, so dass das Dach nur noch um 0,50 m über diese hinausragt.