Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts; mit der Vorlage der Projektänderung gilt das ursprüngliche Gesuch im Umfang der Änderung als zurückgezogen. Die BVE beurteilt demnach im Beschwerdeverfahren das geänderte Projekt. Sie kann die Sache zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweisen; vorliegend drängt sich dies jedoch nicht auf. Zur Projektänderung sind die Gemeinde, die Gegenpartei und die von der Projektänderung berührten Dritten anzuhören. Diese Anhörung ist im Beschwerdeverfahren erfolgt. 3. Grenzabstand bei der Gebäudeerweiterung (Anbau an das Betriebsgebäude)