Nach Art. 43 Abs. 3 BewD4 kann eine Projektänderung im Baubeschwerdeverfahren erfolgen. Vorausgesetzt ist, dass das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt (Art. 43 Abs. 1 BewD). Dies ist hier der Fall, da lediglich die Dimensionen der Gebäudeerweiterung (Anbau an das Betriebsgebäude) und des gedeckten Lagerplatzes leicht geändert werden.