Der Beschwerdegegner hat am 20. Mai 2019 eine Projektänderung eingereicht. Die Gebäudeerweiterung (Anbau an das Betriebsgebäude) wurde verkleinert, so dass der Grenzabstand gegen Süden nun 5,6 m (statt vorher 4 m) beträgt. Zudem wurde die Fläche des gedeckten Lagerplatzes verkleinert mit dem Ziel, dass die reduzierten Grenzabstandsvorschriften für Nebenbauten zur Anwendung gelangen. Damit will der Beschwerdegegner den vom Rechtsamt in seiner Verfügung vom 30. April 2019 geäusserten Bedenken betreffend Einhaltung des Grenzabstands Rechnung tragen.