Das Rechtsamt gewährte den Beteiligten zu der Projektänderung das rechtliche Gehör. Die Beschwerdeführenden teilten mit Eingabe vom 11. Juni 2019 mit, ihres Erachtens seien die Bauabstände nun eingehalten. Die Gemeinde erachtete das geänderte Projekt mit Stellungnahme vom 12. Juni 2019 als bewilligungsfähig. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen