4. Mit Verfügung vom 30. April 2019 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass aufgrund einer summarischen Prüfung fraglich erscheine, ob der Grenzabstand beim Anbau an das Betriebsgebäude und beim gedeckten Lagerplatz eingehalten sei. Es lud die Beteiligten zur Stellungnahme ein und gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung. Die Gemeinde Heimiswil hielt mit Schreiben vom 1 Vgl. angefochtener Entscheid, Ziff. 1.1 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und