3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 26. März 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auch der Beschwerdegegner beantragte mit Beschwerdeantwort vom 27. März 2019 die Abweisung der Beschwerde.