Heimiswil Grundbuchblatt Nr. F.________.1 Die Parzelle liegt in der Dorfzone D2. Im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens wurde das Bauvorhaben mit einer Projektänderung angepasst, weil die Gemeinde Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Grenzabstands geäussert hatte. Für den Anbau an das Betriebsgebäude wurde die Bewilligung einer Ausnahme von den Vorschriften betreffend die Dachneigung beantragt. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 25. Januar 2019 erteilte die Gemeinde Heimiswil die Baubewilligung. Die Einsprache wies sie ab.