4. Die Gemeinde Ostermundigen hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 1'378.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2019/31 Seite 34 von 35 RA Nr. 110/2019/31 Seite 35 von 35 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ostermundigen, Abteilung Hochbau, eingeschrieben - TBA OIK II, zur Kenntnis Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion