3. a) Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 3'423.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Gemeinde Ostermundigen hat der Beschwerdegegnerschaft einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 855.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.