Die Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft wären grundsätzlich den unterliegenden Beschwerdeführenden aufzuerlegen. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat aber die Vorinstanz, die eine Gehörsverletzung begangen hat, auch hier die von der Gehörsverletzung betroffenen Beschwerdeführenden zu entlasten.98 Daher hat die Gemeinde Ostermundigen auch der Beschwerdegegnerschaft einen Fünftel ihrer Parteikosten zu ersetzen. Vier Fünftel der Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft werden den Beschwerdeführenden auferlegt.